Als Hersteller von Einzweckmaschinen sind wir verpflichtet, gemeinsam mit der Maschine eine EG-/EU- Konformitätserklärung vorzulegen. Diese Erklärung betrachten wir nicht nur als ein „nötiges Papier“, wir unternehmen während der Entwicklung, Projektierung, Fertigung, Komplettierung und Inbetriebnahme solche Schritte, dass wir alle Anforderungen erfüllen und dem Kunden eine sichere und funktionstüchtige Maschine mit allen Erfordernissen liefern. Wir sorgen natürlich auf für die Risikobewertung, Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitshinweise, Elektrodokumentation, Pneumatik- und Hydraulikschaltpläne, Elektrorevision, Produktschilder mit Angaben zu Maßen und Leistung und viel mehr.